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Strafrechtlicher Vermögensbegriff

  • Posted by IUDICUM
  • Zugang Meinungsstreits, Strafrecht

Problemaufriss 

Insbesondere bei der Prüfung eines Betrugs gem. § 263 StGB ist sowohl die Vermögensverfügung als auch der Vermögensschaden zu begutachten. In diesem Kontext ist umstritten, ob auch rechtswidrig erlangtes Vermögen von § 263 StGB geschützt ist.

 

Meinung 1 

Unter Vermögen versteht man die Gesamtheit aller wirtschaftlichen Güter einer Person, unabhängig von ihrer rechtlichen Anerkennung.
–> Ökonomischer Vermögensbegriff

 

Meinung 2

Zum Vermögen gehören alle wirtschaftlichen Güter einer Person, die ihr unter dem Schutz der (Zivil-)Rechtsordnung zustehen. Alles andere würde zu Wertungswidersprüchen in der Gesamtrechtsordnung führen und den Vermögensbegriff ausufern lassen.
–> Juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff

 

Lösung 

Die herrschende Ansicht richtet sich nach dem rein ökonomischen Vermögensbegriff. Dies könnte zwar zu Widersprüchen führen, jedoch soll hierdurch vor allem ein rechtsfreier Raum verhindert werden. Anderenfalls könnten Delikte wie bspw. der Betrug, die Untreue oder auch die Erpressung im “Ganovenmilieu” nicht geahndet werden, wenn sie sich auf rechtlich missbiligtes Vermögen beziehen.

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