Problemaufriss Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (VSD) ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Deshalb sollte zu Beginn einer entsprechenden Prüfung kurz angerissen werden, woraus sich der VSD herleiten lässt, bzw. lassen könnte. Meinung 1 Der VSD findet seine Grundlage …