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Widerruf trotz nichtigem Vertrag möglich

  • Posted by IUDICUM
  • Zugang Meinungsstreits, Zivilrecht

Problemaufriss 

Verträge können aus verschiedenen Gründen nichtig sein (bspw. § 138 BGB). Häufig ist den Parteien jedoch nicht gleich klar, dass der Vertrag keine Wirkung hat. Deshalb kann es durchaus vorkommen, dass ein nichtiger Vertrag aufgrund eines Widerrufsrechts durch einen Verbraucher widerrufen wird. Umstritten ist/war jedoch, ob dies überhaupt möglich ist.

 

Meinung 1

Der Widerruf eines nichtigen Vertrags durch einen Verbraucher ist möglich, sofern Treu und Glauben nicht etwas anderes gebieten. Der Verbraucher hat insofern ein Wahlrecht: Er kann den Vertrag entweder widerrufen oder den Vertrag wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung nach den §§ 119 ff., 142 BGB anfechten. Dasselbe gilt für nichtige Verträge: Es besteht kein Grund, den Verbraucher bei einem nichtigen Vertrag schlechter zu stellen, als bei einem anfechtbaren Vertrag.

 

Meinung 2 

Der Widerruf eines nichtigen Vertrags ist nicht möglich. Das Widerrufsrecht setzt einen wirksamen Vertrag voraus, da es den dogmatischen Strukturen des Vertragsrechts widerspricht, wenn auch nichtige Verträge unabhängig vom Bereicherungsrecht rückabgewickelt werden könnten.

 

Lösung

Der BGH und die mittlerweile h.M. vertreten die erste Ansicht: Der Widerruf ist möglich. Es entspricht dem Schutzzweck des Widerrufsrechts, dass der Verbraucher die Möglichkeit erhält, sich mittels des Widerrufsrechts auf einfache Weise vom Vertrag zu lösen. Dem Verbraucher bleibt es dadurch erspart, in eine rechtliche Auseinandersetzung wegen der Nichtigkeit des Vertrages eintreten zu müssen.

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